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rTMS-Aufruf zur Datenlieferung - CHOP (rTMS, CHOP 94.2A)

Liebe Kolleginnen und Kollegen  

Seit 2020 kann die rTMS, die während einer stationären psychiatrischen Behandlung durchgeführt wird, mittels CHOP-Code codiert werden (CHOP 94.2A). Mit der Erfassung der CHOP-Codes und der zugehörigen Kostendaten kann durch die SwissDRG ermittelt werden, ob die rTMS ein «Kostentrenner» ist (d.h. ein Patient, der mit rTMS behandelt wird, unterscheidet sich kostenseitig von einem Patienten, der nicht mit rTMS behandelt wird). Diese Berechnungen bilden die Grundlage für die Bewertung eines möglichen Zusatzentgelts unter TARPSY. Damit das geprüft werden kann, muss eine ausreichende Datenmenge vorliegen. 

Die psychiatrischen Kliniken müssen ihre BFS-Daten des Jahres 2022 vom 01. März bis zum 30. April 2023 liefern. Es bleibt den einzelnen Kliniken damit noch Zeit, ihre Datenerfassung zu vervollständigen resp. für den Rest des Jahres vollständig zu erfassen. 

Wir empfehlen, alle im stationären Rahmen durchgeführten rTMS-Behandlungen vollständig zu codieren, damit diese in einer zukünftigen TARPSY-Version zur Abgeltung mittels Zusatzentgelt vorgesehen werden können. 

Als Schweizerische Gesellschaft für Interventionelle Psychiatrie ist uns daran gelegen, dass die interventionellen Methoden so abgegolten werden, dass diese Leistungen allen Patient:innen zur Verfügung stehen können. Dies ist umso wichtiger, als dass es nach wie vor keine TARMED-Position gibt, auf der die ambulante rTMS-Behandlung abgerechnet werden kann. Auch dafür setzt sich die SGIP-SPPI ein. 

Hiermit möchten wir an die Aufrufe erinnern, die wir in dieser Angelegenheit bereits gemacht haben: Bitte achten Sie in ihren Kliniken darauf, dass die rTMS vollständig codiert wird. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Bitte erfassen Sie auch einmal jährlich die Detaillieferungen der Kostenstruktur als Leistungserbringer. Diese werden benötigt, um Analysen für ein Zusatzentgelt machen zu können. Bisher hat SwissDRG _zu wenig_ dieser Kostendaten. Ohne diese kann das Entgelt nicht berechnet werden.

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Bitte leiten Sie im Fall diese Information weiter, da wir evtl. nicht Kenntnis von allen Kliniken haben, in denen TMS als Therapiemethode angeboten wird.

Freundlicher Gruss   

Daniela Hubl                                              Matthias Hilpert  

Präsidentin SGIP-SSPI                                SGIP-SSPI Verantwortlicher Tarife