Mitgliedschaft

Als ordentliche Mitglieder können in der Schweiz tätige Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie aufgenommen werden, die im Besitz des Fähigkeitsausweises für lnterventionelle Psychiatrie oder im Bereich der lnterventionellen Psychiatrie tätig sind.

Als ausserordentliche Mitglieder können Ärzte oder Interessenten anderer Berufsgruppen aufgenommen werden, die im Bereich der lnterventionellen Psychiatrie tätig sind und die Ziele der Gesellschaft unterstützen.

Weiterhin können Spitäler, Praxisgemeinschaften oder andere Institutionen, bei denen mindestens ein Mitglied die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft erfüllt, Kollektivmitglieder werden.

Für ordentliche Mitglieder werden Vergünstigungen auf den Erwerb und die Rezertifizierung des Fähigkeitsausweises gewährt. Auch werden sie freien Eintritt zu den geplanten Tagungen erhalten. Die Mitgliederbeiträge sind im Gebührenreglement festgelegt und belaufen sich auf jährlich

  • CHF 200 für ordentliche Mitglieder,

  • CHF 200 für ausserordentliche Mitglieder,

  • CHF 100 für Assistenzärzte und

  • CHF 500 für Kollektivmitglieder.

Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Interventionelle Psychiatrie SGIP können sie mit dem Formular Antrag auf Mitgliedschaft in der SGIP beantragen. Schicken Sie das ausgedruckte und unterschriebene Formular per Post an das Sekretariat (Adresse in der Fusszeile) oder als PDF per Mail an sgip-sspi@outlook.com.