Rezertifizierung Fähigkeitsausweis ab 2024
Im 2024 ist es soweit und die ersten Rezertifizierungen der Fähigkeitsausweise stehen an.
Gemäss dem SIWF Reglement unter Punkt 7 müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Mindestens 50 Credits theoretische, fachbezogene Fortbildung nachzuweisen.
Publikationen im Themenbereich können für die theoretische, fachbezogene Fortbildung mit max. 16 Credits anerkannt werden (analog zu 3.2.1.3)
Mindestens 30 Indikationen und 300 Behandlungen an mindestens 20 verschiedenen Patienten (EKT oder TMS) praktische Fortbildung nachzuweisen.
Wir bitten Sie, die Leistungserfordernisse informell, aber klar nachvollziehbar zu Handen der Fort- und Weiterbildungskommission an das Sekretariat der SGIP-SSPI zu schicken.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Weiterbildungen.